12.06.25: Klasse 9a besucht Strafprozessverhandlung
Bericht und Fotos: Frau Eberle-Hansen
Am Donnerstag, den 12.06.25, nahm die Klasse 9a an einer Gerichtsverhandlung der Strafkammer im Amtsgericht Pirmasens teil. Bereits im Unterricht wurden die Unterschiede zwischen Straf- und Zivilrecht geklärt. So sind beide zwei grundlegende Rechtsbereiche, die unterschiedliche Zwecke haben. Das Strafrecht regelt die Verfolgung und Bestrafung von Straftaten durch den Staat, während das Zivilrecht die Beziehungen zwischen Privatpersonen untereinander regelt. D.h. in einem Strafprozess beschuldigt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten einer Tat und das Gericht entscheidet über die Schuld. In einem Zivilprozess machen 2 Parteien (Kläger und Beklagter) vor Gericht ihre Ansprüche geltend und das Gericht entscheidet über den Ausgang des Streits.
Der von der 9a besuchte Strafprozess verhandelte einen vermeintlichen Einbruch mit Diebstahl von elektronischen Geräten. Die Angeklagten waren ein Hausbesitzer und sein angestellter Hausmeister, welche die Wohnung eines gekündigten Mieters betreten und entmüllt haben. Der Vorwurf von Einbruch und Diebstahl konnte nicht nachgewiesen werden, da der ehemalige Mieter seinen Wohnungsschlüssel bereits seit langer Zeit verloren hatte und damit die Wohnung seit Wochen oder Monaten nicht mehr abgeschlossen werden konnte. Durch die Wohnungstür, die beidseitig eine Türklinke hat, konnte jeder, jederzeit die Wohnung betreten. Auch hat der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses mehrere Wochen nicht in seiner unverschlossenen Wohnung gewohnt, so dass keine Beweise vorlagen, was überhaupt noch in der Wohnung vorhanden war.
Damit gab es keine Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung und die Kosten der Verhandlung muss die Staatskasse tragen. Ein Zivilprozess bzgl. des Ablaufes der Wohnungskündigung wird sich noch anschließen.